Die Kosten

Geburtshaus_Kosten2Rufbereitschaftspauschale:
Die Kosten von € 400,– für unsere Rufbereitschaft müssen von Ihnen selbst getragen werden. Ausnahmen machen leider nur wenige Krankenkassen.

Betriebskostenpauschale:
Die Pauschale für eine Entbindung im Geburtshaus beträgt € 550,– und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (§ 134 a SGBV). Privat- und Beihilfeversicherte erhalten Informationen über eine mögliche Kostenübernahme direkt bei ihrer Versicherung.

Kursgebühren:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für 14 Stunden Geburtsvorbereitung sowie 10 Stunden Rückbildungsgymnastik zu tragen; einige bieten mittlerweile die Übernahme der Kosten für zusätzliche Kurse an. Die einzelnen Gebühren finden Sie in der Rubrik “Kursangebot” direkt beim jeweiligen Kurs.