Regeln zur Teilnahme an Kursen im Geburtshaus Paderborn

Liebe Kursteilnehmer*in,
um in dieser besonderen Situation für Teilnehmer*innen und Kursleitungen einen sicheren Rahmen zu schaffen und das Infektionsrisiko zu minimieren, müssen sich alle Beteiligten an strenge Hygieneregeln halten. Nur unter Einhaltung dieser Regeln ist die Teilnahme an Kursen in den Räumen des Geburtshauses möglich.

Generell gilt: Bei Fieber oder grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt zu einer/einem nachgewiesenen Coronavirus-Infizierten dürfen Sie die Räume des Geburtshauses nicht betreten! 

Für alle Kursteilnehmer*innen gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet): Geimpfte oder genesene Personen weisen ihren Impfstatus mittels gedruckter oder digitaler Zertifikate nach. Alle anderen weisen einen aktuellen Bürgertest vor oder führen vor Beginn der Kursstunde einen Selbsttest unter Aufsicht der Kursleitung durch.

Folgende Punkte sind bei der Kursteilnahme zu beachten:

1. Abstandsregel
Im Geburtshaus selbst und außerhalb des Gebäudes ist die Mindestabstandsregel von 1,5 m zwischen zwei Personen einzuhalten. Die Abstandsregel gilt nicht zwischen zwei Personen aus dem gleichen Haushalt.

2. Zugang zu den Räumlichkeiten
Um den Kontakt zwischen Ihnen und anderen Teilnehmer*innen und eine damit einhergehende Infektionswahrscheinlichkeit zu minimieren, ist das Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten wie folgt organisiert: Nur eine Person/ein Paar/ein Elternteil mit Kind darf sich zwischen der Haupteingangstür des Geburtshauses und der Eingangstür des Kursraumes aufhalten. Die Eingangstür zum Kursraum befindet sich gegenüber vom Büro, die Ausgangstür aus dem Kursraum gegenüber vom Lager.

3. Pausenregel
Auch in den Pausen ist der Mindestabstand von 1,5 m weiterhin einzuhalten. Um dem Infektionsrisiko vorzubeugen, ist eine Maskenpflicht während der Pause geraten. Getränke und Snacks dürfen nicht ausgegeben werden, diese sind von Ihnen selbst mitzubringen.

4. Nutzen des Sanitärbereiches
Die Sanitärräume dürfen nur einzeln aufgesucht werden.

5. Verwendung von medizinischen Masken
Im Geburtshaus ist eine medizinische Maske  zu tragen (sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Lediglich im Kursraum ist die Maskenpflicht aufgehoben. Dies gilt allerdings nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Atemübungen mit verstärktem Aerosol-Ausstoß werden unterbleiben bzw. nur mit angelegter Maske stattfinden.

6. Handhygiene
Jede/r Teilnehmer*in muss sich die Hände desinfizieren (ausgenommen Babys), bevor sie den Kursraum betritt. Dazu befindet sich ein Spender mit Desinfektionsmittel vor der Tür des Kursraumes. Für die Kursteilnehmer*innen ist das WC im Wartebereich vorgesehen. Im Mitarbeiter-WC schräg gegenüber vom Kursraum finden Sie eine Wickelmöglichkeit. Beide WCs sind mit Händedesinfektion, Seifenspender und Einweghandtüchern ausgestattet.

7. Unterlagen und Kissen
Bitte bringen Sie zum Kurs eine saubere Unterlage (z.B. ein großes Handtuch) für die Kursmatten mit, die sie nach dem Kurs wieder mitnehmen und waschen. Das Geburtshaus darf zurzeit keine Lagerungskissen zur Verfügung stellen. Bitte bringen Sie diese bei Bedarf selbst mit.

8. Nachvollziehbarkeit von Corona-Infektionsketten
Zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten müssen von den Tutoren Anwesenheitslisten geführt werden. Hier findet die Dokumentation Ihrer Teilnahme mit Datum und Uhrzeit statt. Für die Unterschrift auf der Anwesenheitsliste bringen Sie bitte Ihren eigenen Stift mit.

9. Begleitpersonen
Aufgrund der Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl sind zurzeit keine Begleitpersonen erlaubt, es sei denn, das Kursangebot ist explizit auf sie zugeschnitten.


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