Unser Behandlungsvertrag 

Der Behandlungsvertrag ist die juristische Absicherung für unsere gemeinsame Betreuungszeit in der Schwangerschaft und zur Geburtsbegleitung. Er klärt über die Modalitäten unserer Zusammenarbeit auf und beschreibt die Kosten und Leistungen. Der Vertag beinhaltet zudem die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Einwilligung zu unseren Datenschutz-Bedingungen.

Da dieser Vertrag bereits Bestandteil des ersten Termins im Geburtshaus sein wird, bei dem Ihnen eine Hebamme aus dem Geburtshaus-Team das Konzept vorstellt und Ihnen das Geburtshaus live präsentiert, haben wir Ihnen diesen Behandlungsvertrag als PDF auf unserer Homepage eingestellt.

Bei der Kontaktaufnahme mit der telefonischen Terminvereinbarung wird unsere Mitarbeiterin Sie auf diesen Vertrag hinweisen, damit Sie schon vor dem Erstgespräch die Möglichkeit haben, den Vertrag zu lesen.

Sollten Sie sich für das Geburtshaus entscheiden, werden Sie den Behandlungsvertrag am Ende des ersten Termins unterschreiben, da die Betreuung zu diesem Zeitpunkt beginnt (Konzeptvorstellung, Klärung ob eine außerklinische Geburt möglich und gewünscht ist, ggf. bereits Aufnahme Ihrer Daten ). Unabhängig davon können Sie bis 14 Tagen nach Ihrer Unterschrift von diesem Vertrag zurücktreten.

Der Behandlungsvertrag des Geburtshauses Paderborn steht unter folgendem Link zum Download bereit: Behandlungsvertrag-2025-12