Rufbereitschaftspauschale:

Die Kosten von € 600,– für unsere Rufbereitschaft tragen mittlerweile viele Krankenkassen anteilig mit € 250,–. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter, ob auch Ihre Krankenkasse dazu zählt.

Betriebskostenpauschale:

Die Pauschale für eine Entbindung im Geburtshaus beträgt € 804,– und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (§ 134 a SGBV). Privat- und Beihilfeversicherte erhalten Informationen über eine mögliche Kostenübernahme direkt bei ihrer Versicherung.

Kursgebühren:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für 14 Stunden Geburtsvorbereitung sowie 10 Stunden Rückbildungsgymnastik zu tragen; einige bieten mittlerweile die Übernahme der Kosten für zusätzliche Kurse an. Privatversicherte fragen bitte direkt bei ihrer Krankenkasse nach. Die einzelnen Gebühren finden Sie in der Rubrik „Kursangebot“ direkt beim jeweiligen Kurs.