Wie nehme ich bei Interesse an einer Geburtshausgeburt Kontakt mit dem Geburtshaus auf?

Einen Termin für ein erstes Gespräch können Sie während unserer Telefonsprechzeiten vereinbaren:

dienstags und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr
sowie mittwochs von 14:00 – 18:30 Uhr
unter 01 62 / 8 04 01 56

Denken Sie bitte daran, sich frühzeitig anzumelden, wenn Sie an einer Geburt im Geburtshaus Paderborn interessiert sind. Um unseren hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden, können wir nur eine begrenzte Anzahl Frauen begleiten.

Kann ich mir das Geburtshaus einmal anschauen?

An ausgewählten Samstagen eines jeden Monats haben Sie um 10:00 Uhr Gelegenheit, sich das Geburtshaus anzugucken – ganz ohne Anmeldung. Einige Hebammen aus dem Geburtshausteam sind anwesend, um Ihnen die Räume zu zeigen und Ihre Fragen zu beantworten. Unsere Infoveranstaltungen dauern in der Regel etwa 1 Stunde – je nachdem wie viele Fragen Ihnen einfallen!

Folgende Samstags-Termine stehen zur Verfügung:

  • Januar: 03.01.2026
  • Februar: 14.02.2026
  • März: 21.03.2026
  • April: 11.04.2026
  • Mai: 02.05.2026
  • Juni: 06.06.2026
Wie teuer ist eine Geburt im Geburtshaus?

Die Pauschale für eine Entbindung im Geburtshaus beträgt € 804,– und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (§ 134 a SGBV). Privat- und Beihilfeversicherte erhalten Informationen über eine mögliche Kostenübernahme direkt bei ihrer Versicherung. Hinzu kommt eine Pauschale von € 800,– für Administration, Kontingent-Sicherung und unsere Rufbereitschaft; sie wird mittlerweile von vielen Krankenkassen anteilig mit € 250,– getragen.

Kann ich die Mutterschaftsvorsorgen im Geburtshaus durchführen lassen?

Hebammen sind dazu berechtigt und ausgebildet, bei normal verlaufenden Schwangerschaften Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Die laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschallscreenings müssen dagegen von Ihrem Gynäkologen vorgenommen werden.

Wann beginne ich mit den verschiedenen Kursen?
  • Geburtsvorbereitung: ab der 28. Schwangerschaftswoche
  • Rückbildung: ab 8 Wochen nach der Geburt bzw. ab 12 Wochen nach einer Kaiserschnittgeburt
  • Babymassage: ab 8 Wochen nach der Geburt
  • PEKiP bzw. Gemeinsam durch das erste Jahr: hier sind die Geburtsmonate der Kinder bei den Kursen vermerkt
Werden die Kursgebühren von den Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für 14 Stunden Geburtsvorbereitung sowie 10 Stunden Rückbildungsgymnastik zu tragen; einige bieten mittlerweile die Übernahme der Kosten für zusätzliche Kurse an. Genauere Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.